Josef Mieslinger, Betriebsratsvorsitzender

Josef Mieslinger
Betriebsrats-
vorsitzender

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Freitag, 27.1.2012

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Josef Mieslinger

Josef Mieslinger
Chefredakteur &
Betriebsratsvorsitzender

Herzlich Willkommen beim Institut für Betriebliche Mitbestimmung!

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Liebe Betriebsräte und Mitarbeitervertreter,

Sie wollen Ihre Kolleginnen und Kollegen kompetent beraten und ihre Interessen erfolgreich vertreten? Sie müssen gegen schlechte Arbeitsbedingungen, Lohn-Dumping, oder Mobbing vorgehen, ständig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln und „nebenher“ Ihre tägliche Arbeit effektiv erledigen ... 

Als Betriebsrat haben Sie sich ein enormes Arbeitspensum und eine große Verantwortung aufgebürdet, deshalb: 

Erleichtern Sie sich selbst die Arbeit


Mein Tipp:
Am besten Sie machen diese Seite zu „Ihrem persönlichen Betriebsratshelfer“ und nutzen regelmäßig die zeitsparenden und rechtssicheren Tipps auf dieser Seite – die sich alle in der Praxis bereits bestens bewährt haben. 

Alles Gute für Ihre Betriebsratsarbeit

Ihr

Josef Mieslinger
Chefredakteur und Betriebsratsvorsitzender

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Wichtige Meldungen für Betriebsräte:
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Rechtsprechung: Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Kündigung

Eine vertragliche Regelung, wonach der Anspruch auf Weihnachtsgeld ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt voraussetzt, ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wirksam.
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Rechtsprechung: Arbeitgeber kündigt erfolglos wegen 14,99 €

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat eine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 € abgelehnt.
mehr…

Rechtsprechung: Betriebsratswahl wegen Nichteinhaltung der Wahlzeit unwirksam

Im Zuge einer Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand dafür verantwortlich, den Zeitrahmen für die Stimmabgabe festzulegen und bekanntzugeben. Hält er die festgelegte Wahlzeit nicht ein, so ist dies nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein ein Anfechtungsgrund der die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl zur Folge hat.
mehr…

Rechtsprechung: Behörden-Skimeisterschaften sind nicht unfallversichert

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein bei der Teilnahme an den Bayerischen Behörden-Skimeisterschaften verunglückter Angestellter keine Leistungen des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes beanspruchen kann.
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Rechtsprechung: Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit

Urlaubsansprüche gehen bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg hervor.
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Rechtsprechung: Arthrose im Knie als Berufskrankheit

Bei einem Estrichleger, der über 30.000 Stunden seines Berufslebens mit kniebelastenden Tätigkeiten verbringt, ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Heilbronn eine Arthrose im Kniebereich als Berufskrankheit anzuerkennen.
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